Kostenübernahme der Behandlung
Gesetzliche Krankenversicherung:
Osteopathische Behandlungen sind private Leistungen.
Fast alle Krankenkassen beteiligen sich inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten.
Ich empfehle daher eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Zuschusses und auch um zu erfahren ob eine Privatrezept über Osteopathie ,vom Arzt ausgestellt, erwünscht ist
Da die Kostenübernahme der einzelnen Krankenkassen jährlich variiert, sollten Sie bei Fragen gezielt Ihre Krankenkasse kontaktieren.
Private Krankenversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe:
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Um sichergehen zu können, ob und in welcher Höhe die Kosten von Ihrem Versicherer übernommen werden, sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse sprechen.
Grundsätzlich gilt : Die Höhe Ihrer Erstattung hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Der Honoraranspruch ist unabhängig von jeglicher Versicherungs- und Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Selbstzahler zahlen selbst.
Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung, wenn nötig auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Sie begleichen diese bitte per Überweisung oder in bar.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Hier gibt es Ausnahmen über diese informieren sie sich bitte bei Ihrer Kasse vor Aufnahme der Behandlung.
Privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte können einen Erstattungsanspruch geltend machen.
Die Erstattung hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des GebüH beschränkt.
Differenzen zwischen GebüH und Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Höhe Ihrer Erstattung hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Der Honoraranspruch ist unabhängig von jeglicher Versicherungs- und Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Sie begleichen diese bitte per Überweisung oder in bar.
Akupunktur ist eine Selbstzahlerleistung.
Hier gibt es Ausnahmen über diese informieren sie sich bitte bei Ihrer Kasse vor Aufnahme der Behandlung.
Die Höhe Ihrer Erstattung hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Der Honoraranspruch ist unabhängig von jeglicher Versicherungs- und Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung .
Sie begleichen diese bitte per Überweisung oder in bar.